Doris Fraccalvieri - Arbeitnehmer - Beweislast - Schadensverursachung - Betriebsmitteln
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Arbeitnehmer, Schadensverursachung, Beweislast
Beweislast bei schuldhafter Schadensverursachung

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber wegen einer unerlaubten Handlung (z. B. Beschädigung von Betriebsmitteln) auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so muss der Arbeitnehmer seine rechtfertigende Behauptung, auf Weisung seines Vorgesetzten gehandelt zu haben, beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, haftet er für den verursachten Schaden.

Doris Fraccalvieri Urteil des LAG München vom 22.05.2006 2 Sa 1110/05 Pressemitteilung des LAG München
Doris Fraccalvieri LAG München
Doris Fraccalvieri 2 Sa 1110/05
 
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