Doris Fraccalvieri - Schleswig-Holstein - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Arbeitsverh
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Auflösungsantrag, Mobbingvorwurf
Begründetheit eines Auflösungsantrags nach unberechtigtem Mobbingvorwurf

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, so muss das Gericht auf Antrag des Mitarbeiters das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Dies regelt § 9 Kündigungsschutzgesetz.

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein liegt nicht bereits dann ein Auflösungsgrund vor, wenn der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten vorwirft, er "mobbe" ihn durch übermäßige Belastung mit Arbeitsaufgaben. Ein Arbeitgeber muss es hinnehmen, wenn ein Mitarbeiter, der zuvor vergeblich versucht hat, sein Anliegen vorzubringen, seinen Ansprüchen mit überzogenen Formulierungen und verschärften Vorwürfen Nachdruck verleiht.

Doris Fraccalvieri Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 03.04.2007 2 Sa 442/06 Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein
Doris Fraccalvieri LAG Schleswig-Holstein
Doris Fraccalvieri 2 Sa 442/06
 
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