Doris Fraccalvieri - Arbeitnehmer - Frankfurt - Privatfahrt - Unfall
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Dienstwagen, Privatfahrt, Unfall, Kostentragung
Dienstwagen: Unfall auf gestatteter Privatfahrt

Der Arbeitgeber muss den Schaden an einem Dienstfahrzeug ausgleichen, wenn sein Arbeitnehmer damit auf einer gestatteten Privatfahrt einen Unfall verursacht hat. Ist die Privatnutzung arbeitsvertraglich erlaubt und wird der geldwerte Vorteil ordnungsgemäß versteuert, obliegt dem Arbeitgeber die Regulierung sämtlicher Schäden. Hat der Arbeitnehmer wegen der Weigerung des Arbeitgebers, die Reparatur in die Hand zu nehmen, den Wagen auf einer Urlaubsfahrt zunächst auf eigene Rechnung reparieren lassen, steht ihm ein entsprechender Erstattungsanspruch zu.

Hinweis: Zumindest bei einer grob fahrlässigen Verursachung des Unfalls wird sich der Arbeitnehmer wohl an dem Schaden beteiligen müssen.

Doris Fraccalvieri Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 24.05 2006 8 Sa 1729/05 Pressemitteilung des LAG Frankfurt/Main
Doris Fraccalvieri LAG Frankfurt/Main
Doris Fraccalvieri 8 Sa 1729/05
 
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