Gerichtszuständigkeit für Verlust eines Ein-Euro-Jobs
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem so genannten Ein-Euro-Jobber und dem privaten Beschäftigungsbetrieb ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Sozialgericht zuständig.
Beschluss des BAG vom 08.11.2006
5 AZB 36/06
NJW 2007, 1227 BAG 5 AZB 36/06