Doris Fraccalvieri - Prognose - Stufe - Berlin - Beeintr
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Kündigung, Krankheit, Prognose
Krankheitsbedingte Kündigung eines chronisch kranken Arbeitnehmers

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Langzeiterkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers ist nach einer dreistufigen Prüfung erst dann gerechtfertigt, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt (erste Stufe), eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist (zweite Stufe) und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betriebliche Beeinträchtigung zu einer unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führt (dritte Stufe).

An einer negativen Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung kann es trotz außergewöhnlich häufiger Krankheitszeiten auch bei einem langjährig chronisch kranken Arbeitnehmer fehlen, wenn er gerade mit Erfolg an einer Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen hat.

Doris Fraccalvieri Urteil des LAG Berlin vom 25.01.2007 6 Sa 1245/06 Pressemitteilung des LAG Berlin
Doris Fraccalvieri LAG Berlin
Doris Fraccalvieri 6 Sa 1245/06
 
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