Doris Fraccalvieri - Arbeitgeber - Krankschreibung - Stuttgart - Mitarbeiter
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Kündigung, Krankschreibung, sportliche Betätigung
Marathonläufe während Krankschreibung

Verzögert ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten beharrlich seine Genesung, kann der Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt sein. Aber auch wenn sich der Mitarbeiter während der Krankschreibung extremen sportlichen Belastungen aussetzt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies den Heilungsprozess negativ beeinträchtigt.

So gab das Arbeitsgericht Stuttgart der Kündigungsschutzklage eines wegen eines Schulterblattbruchs krank geschriebenen Arbeitnehmers statt, dem gekündigt wurde, als der Arbeitgeber von dessen Teilnahme an zwei Marathonläufen erfahren hatte. Der Arbeitnehmer konnte eine Bestätigung seines Arztes vorlegen, die ihm die Unbedenklichkeit seiner sportlichen Aktivitäten attestierte. Dem Arbeitgeber gelang es im Prozess nicht, dies wissenschaftlich zu widerlegen. Er musste den Mitarbeiter somit weiter beschäftigen.

Doris Fraccalvieri Urteil des ArbG Stuttgart vom 22.03.2007 9 Ca 475/06 Handelsblatt vom 20.06.2007
Doris Fraccalvieri ArbG Stuttgart
Doris Fraccalvieri 9 Ca 475/06
 
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