Doris Fraccalvieri - Schwangerschaftsabbruch - Entbindung - Mutterschutz - Mutterschutzgesetz
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Mutterschutz, Schwangerschaftsabbruch, Kündigungsschutz
Mutterschutz auch bei Schwangerschaftsabbruch

Eine Frau genießt während der Schwangerschaft und auch noch vier Monate nach der Entbindung den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Eine Entbindung liegt begrifflich vor, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt. Unerheblich ist dabei, ob das Kind lebend oder tot zur Welt kommt.

Das Bundesarbeitsgericht stellt der Entbindung rechtlich auch einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch gleich.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 15.12.2005 2 AZR 462/04 Pressemitteilung des BAG
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 2 AZR 462/04
 
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