Doris Fraccalvieri - Abfindung - Prozesskostenhilfe - Kosten - Rechtsstreits
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Prozesskostenhilfe, Versagung, Vermögen, Abfindung
Anspruch auf Prozesskostenhilfe trotz Abfindung

Einer Prozesspartei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Dies gilt auch für Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Arbeitnehmer müssen sich jedoch grundsätzlich dann an den Kosten eines Rechtsstreits beteiligen, wenn sie als Ergebnis des Rechtsstreits eine Abfindung erhalten und damit keine Bedürftigkeit mehr besteht.

Das Bundesarbeitsgericht schränkt die Anrechnung der Abfindung nunmehr jedoch dahingehend ein, dass in der Regel ein Einsatz der gesamten Abfindung bereits deswegen nicht zumutbar ist, weil dem Gekündigten durch den Verlust des Arbeitsplatzes oft Kosten in nicht unerheblicher Höhe entstehen. Es ist ihm in diesen Fällen daher aus der Abfindungszahlung ein Betrag zu belassen, der sich der Höhe nach an dem "Schonbetrag" für Ledige gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs zu orientieren hat.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 24.04.2006 3 AZB 12/05 Pressemitteilung des BAG
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 3 AZB 12/05
 
Alle Arbeits-Urteile

Doris Fraccalvieri - Abfindung - Prozesskostenhilfe - Kosten - Rechtsstreits
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest