Doris Fraccalvieri - S-Bahnf - BVerwG - Unrat - Aufenthalt
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
S-Bahnführer, Reinigungsarbeiten
S-Bahnführer muss Zug nicht reinigen

Ein beamteter S-Bahnführer muss der Dienstanweisung, bei einem mehr als halbstündigen Aufenthalt den Zug von gröberem Unrat zu reinigen, nicht nachkommen. Zwar müssen auch Beamte im Bedarfsfall geringwertige Arbeiten übernehmen. Hierzu sind sie jedoch nicht auf Dauer verpflichtet. Die "Grundreinigung" von Zügen gehört - so das Bundesverwaltungsgericht - nicht zu den Aufgaben eines Beamten.

Doris Fraccalvieri Urteil des BVerwG vom 03.03.2005 2 C 11/04 Handelsblatt vom 16.03.2005
Doris Fraccalvieri BVerwG
Doris Fraccalvieri 2 C 11/04
 
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