Doris Fraccalvieri - Samstag - Ersatzruhetag - Werktag - Arbeitnehmer
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
Sonntagsarbeit, Ersatzruhetag, Samstag
Gewährung des Ersatzruhetags an arbeitsfreiem Samstag

Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist dem Arbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein Ersatzruhetag zu gewähren. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass der Ersatzruhetag an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden darf. Arbeitnehmern steht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag zu. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und will lediglich sicherstellen, dass Arbeitnehmer pro Sieben-Tage-Zeitraum einen Ruhetag haben.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 23.03.2006 6 AZR 497/05 Pressemitteilung des BAG
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 6 AZR 497/05
 
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