Doris Fraccalvieri - Befristungsgrund - Arbeitsvertrag - Abweichung - Mitarbeiter
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
befristeter Arbeitsvertrag, Befristungsgrund, Abweichung
Befristeter Arbeitsvertrag: gefährliche Abweichung vom Befristungsgrund

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass befristet eingestellte Mitarbeiter auch tatsächlich entsprechend dem angegebenen Befristungsgrund beschäftigt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer erfolgreich eine so genannte Befristungskontrollklage erheben. Dies hat dann zur Folge, dass das Zeitarbeitsverhältnis als unbefristeter Arbeitsvertrag fortzusetzen ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 18.10.2006 7 AZR 419/05 Pressemitteilung des BAG
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 7 AZR 419/05
 
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