Doris Fraccalvieri - Sozialauswahl - Arbeitgeber - Ludwigshafen - Gesichtspunkte
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Familienverhältnisse
Gericht fordert familienfreundliche Sozialauswahl

Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen, wobei insbesondere auch Gesichtspunkte, wie z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand und Anzahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Häufig werden dabei so genannte Punktesysteme erstellt, die allen einzelnen Kriterien mit entsprechender Gewichtung Rechnung tragen. Die Arbeitnehmer mit der geringsten Punktzahl sind dann von der betriebsbedingten Kündigung betroffen.

Das Arbeitsgericht Ludwigshafen beanstandete das Punktesystem eines Arbeitgebers, der jedem Arbeitgeber u. a. pro Lebensalter und Beschäftigungsjahr je einen Punkt und für jedes unterhaltsberechtigte Kind vier Punkte gutschrieb. Das Gericht vertrat die Auffassung, in der heutigen Zeit des dramatischen Geburtenrückgangs hätte die Bewertung von Kindern im Verhältnis zu den anderen Bewertungskriterien weitaus höher ausfallen müssen. Auch wenn dem Arbeitgeber bei der Festlegung des Bewertungsschemas ein gewisser Ermessensspielraum zuzusprechen ist, muss er Gesichtspunkte der Familienförderung hinreichend berücksichtigen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Ludwigshafen vom 08.02.2005 8 Ca 2824/04 Handelsblatt vom 14.09.2005
Doris Fraccalvieri AG Ludwigshafen
Doris Fraccalvieri 8 Ca 2824/04
 
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