Doris Fraccalvieri - Geschlechts - Benachteiligung - Mutterschutz - Monatsentgelt
 

Doris Fraccalvieri - Arbeits-Urteile
erfolgsabhängige Vergütung, Mutterschutz, Ungleichbehandlung
Mutterschutz: keine Benachteiligung bei erfolgsabhängiger Vergütung

Die Arbeitnehmer eines Mobilfunkunternehmens erhielten neben ihrem Festgehalt auch ein ergebnisbezogenes Arbeitsentgelt, wobei bei der Berechnung der Sonderleistung neben dem Gesamtzielerreichungsgrad auch das während des Jahres gezahlte Monatsentgelt einfloss. Dies wirkte sich nachteilig für eine Mitarbeiterin aus, die im Berechnungszeitraum das geringere Mutterschutzgeld bezog.

Das Bundesarbeitsgericht sah darin eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 612 Abs. 3 Satz 2 BGB. Da es sich bei den Mutterschutzfristen um besondere Schutzvorschriften handelt, die wegen des Geschlechts gelten, ist die dadurch bedingte Kürzung des ergebnisbezogenen Entgelts unzulässig und führt zu einem unverminderten Entgeltanspruch. Die Arbeitnehmerin war demnach so zu behandeln, als hätte sie im maßgeblichen Zeitraum ihre übliche Vergütung erhalten.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 02.08.2006 10 AZR 425/05 RdW 2007 183
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 10 AZR 425/05
 
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